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Jurist Artikel
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Als Juristen (lat. ius, Recht; Genitiv: iuris) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Staatsexamen (Erste Juristische Staatsprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben. Die Nennung "Jurist" (ohne Zusatz) ist aber weder eine geschützte Berufsbezeichnung noch ein akademischer Grad. Die wenig geläufige prüfungsamtliche Nennung für einen Juristen mit 1. Staatsexamen lautet in Deutschland "geprüfter Rechtskundiger " bzw. "geprüfter Rechtskandidat". In einigen Bundesländern wird mit dem 1. Staatsexamen der Titel Dipl.Jurist verliehen. Zuletzt hatte eine Klage der Augsburger Rechtsanwalt Christian Bewart dafür gesorgt, dass die Bayerische Staatsregierung kurz vor der Urteilsverkündung ihre abgeneigte Position zu dem Diplo. Juristen aufgab.
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Magister, Wirtschafts- und Diplomjurist, Jurist (Univ.) | |
Neuerdings ist jedoch an manchen Universitäten auch eine Diplomierung ("Diplomjurist/in" als akademischer Grad) bzw. die Verleihung eines Magistergrades möglich. Diese zwei Möglichkeiten sind hauptsächlich für jene zahlreichen Juristen mit 1. Staatsexamen gedacht, die auf die Ablegung des 2. Staatsexamens verzichten, um in der freien Wirtschaft zu arbeiten. Sie hätten ohne Magister oder Diplom - in dem Gegensatz zu anderen deutschen Hochschulabsolventen - trotz ihres Universitätsabschlusses keinen akademischen Grad oder eine griffige Berufsbezeichnung vorzuweisen.
Früher - als noch das juristische Doktorat die Regel war, genannten sich solche Rechtskundigen ohne Abschlußprüfung häufig als abs.jur. (analog zu Dr.jur.).
Die Diplomierung kann an einigen Hochschulen auch nachgeholt werden (Nachdiplomierung). Neuerdings werden auch Diplomstudiengänge sowie Bachelor/Master- und Magisterstudiengänge der Rechtswissenschaft angeboten. Auch Fachhochschulen bilden seit einigen Jahren Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) aus. Die Fachhochschule Fulda bietet auch
einen Diplomstudiengang in dem Sozialrecht an. Hier wird nach erfolgreichem Abschluß der akademische Grad Diplom-Sozialjurist (FH) verliehen.
In einigen Bundesländern erhält man mit Abschluss des 1. Staatsexamens den Titel "Jurist (Univ.)".
Buch-Tipp: Anästhesie in Frage und Antwort Fachweiterbildung KrPFl tauglich Zur Prüfungsvorbereitung ist dieses Werk in den Bereich Anästhesie nutzbar, jedoch fehlt ein Teil der Thematik. Somit kann das Werk ca. als Ergänzung angesehen werden, nicht aber als alleiniges All-Wunderwerk. Die Fragen sind gut, leicht verständlich wie die Antworten. |
"Volljurist" bzw. Assessor | |
Die weniger geläufige Nennung Volljurist - offiziell: "Assessor" bzw. "Rechtsassessor" - wird für jemanden benutzt, der nach einer Referendarzeit (sog. "juristischer Vorbereitungsdienst" bzw. Referendariat), die, je nach Bundesland unterschiedlich, ungefähr zwei Jahre beträgt und an das mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossene rechtswissenschaftliche Universitätsstudium anschließt, auch sein 2. Staatsexamen erfolgreich besteht.
Durch dieses 2. Staatsexamen wird die Befähigung zu dem Richteramt erworben, die eine notwendige Voraussetzung für den Beruf eines Rechtsanwaltes und eines Notar sowie für eine juristische Tätigkeit in dem Staatsdienst als Richter (in verschiedenen Gerichtszweigen) oder Staatsanwalt ist.
Während in der Universitätszeit mehr das theoretische juristische Wissen und das wissenschaftliche Lernen in dem Vordergrund steht, stellt die Referendarzeit vorrangig auf eine praktische Anwendung dieses Wissens ab. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesjustizministerien erarbeiten seit geraumer Zeit Reformen, die zu einer sinnvollen frühzeitigeren Verknüpfung beider Ausbildungsteile führen sollen und die es dem angehenden Juristen auch ermöglichen sollen, sich schon zu Anfang seiner Ausbildung auf bestimmte Fachgebiete zu spezialisieren. Dabei wird in neuerer Zeit versucht, die Orientierung des praktischen Ausbildungsabschnitt am Richterberuf aufzugeben und die Ausbildung stärker am Beruf des Rechtsanwaltes auszurichten, weil die meisten Volljuristen diese Tätigkeit ergreifen.
Buch-Tipp: Basiswissen Rechtsmedizin (Springer-Lehrbuch) Gute Vorbereitung für Klausur und Examen! Endlich gibt es ein Kurzlehrbuch, das speziell auf Medizinstudenten zugeschnitten ist!
Es erläutert die wichtigsten Themen der Rechtsmedizin übersichtlich und gut verständlich. So ist es besonders für die Studenten geeignet, die sich mit einer kompakten Zusammenfassung des Faches auf die Rechtsmedizinklausur... |
Rechtsberatung und "Juristendeutsch" | |
In vielen Ländern ist eine verbindliche Rechtsberatung dem Volljuristen bzw. dem Rechtsanwalt vorbehalten. In der EU sind rechtliche Änderungen in Überlegung, fachbezogene Rechtsberatungen auch Wirtschaftsjuristen und ähnlich Ausgebildeten zu gestatten. Neben den häufig (zu) strengen Standesregeln ist ein wichtiger Grund dafür, die in der Bevölkerung verbreitete Scheu abzubauen, sich beraten zu lassen. Das hätte auch zur Folge, manche Kosten zu senken und den "Zugang zu dem Recht" zu beschleunigen.
Die Notwendigkeit, sich bei Rechtssachen genau und möglichst unzweideutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie wird umgangssprachlich häufig "Juristendeutsch" bzw. "Juristenlatein" genannt. Manche Politiker versuchen dem gegenzusteuern, indem Gesetzestexte auf ihre allgemeine Verständlichkeit durchforstet werden.
Das "Juristendeutsch" ist bei Kenntnis der deutschen Sprache als eindeutig zu nennen. Dummerweise werden die für Juristen allein maßgeblichen Gesetzestexte der Legislative häufig schlampig verfasst - trotz des überproportionalen Anteils von Juristen in den Parlamenten. In der Folge besteht der Bedarf der Interpretation durch die Judikative. Nicht ca. in diesem Zusammenhang besteht ein Kurzschluss in der Gewaltenteilung.
Für den die Verwaltung finanzierenden Wirtschafter in Konfontration mit der nach diesen Vorgaben agierenden Exekutive entsteht nicht selten ein erheblicher Aufwand zur Befriedigung von Formularieren (ohne das sich an der Sache an sich praktisch ca. ein Deut ändern würde).
Zumindest: wenn auch nicht mehr das Land der Dichter, sind wir zumindest noch das Land der Verwaltungsrechtsdenker. Es bleibt ca. zu hoffen, dass Deutschland in dem Rahmen der erweiterten EU demnächst Hilfe aus Polen erhält.
Buch-Tipp: Das Assessorexamen im Zivilrecht (Werner-Studienreihe) Das Assessorexamen in dem Zivilrecht Ich halte das Standardwerk für unverzichtbar, gerade wenn man seine ersten Urteile, Voten oder Relationen schreibt. Man kann die meisten Antworten auf seine Fragen dort finden; es enthält auch ausreichend praktische Beispiele. Teilweise ist es etwas unübersichtlich. Zu dem lernen für eine Klausur ca. bedingt geeignet... |
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Als Juristen bezeichnet man jemanden, der das Diplom-Studium der Rechtswissenschaften mit der 2. Diplomprüfung abschließt und der
daraufhin von der Universität den akademischen Grad eines
"Magister Iuris" bzw. einer "Magistra Iuris" verliehen bekommt. An die universitäre Ausbildung schliesst dann das Gerichtsjahr an, im praktische Kenntnisse vermittelt werden.
Buch-Tipp: Das Erste. Kompendium Vorklinik - GK1: Kompendium Vorklinik - Gk1 (Springer Lehrbuch) Ausgezeichnetes Lehrbuch Ich habe "Das Erste" ursprünglich wegen der Beteiligung unseres Seminarleiters und Biochemieprofessors Dr. Krantz gekauft. Es hat sich aber eigentlich in allen Fächern als ein sehr gutes Buch erwiesen. Neben der Anatomie und Biochemie kann ich auch die Physik empfehlen, die wirklich sehr verständlich wiederholt wird.... |
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In der Schweiz versteht man unter einem Juristen grundsätzlich einen Akademiker, der an einer Universität das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Lizentiat (normalerweise lic. iur.) oder einem gleichwertigen Master (beispielsweise MLS, Master of Legal Studies) erfolgreich abgeschlossen hat. Jurist ist allerdings keine geschützte Berufsbezeichnung und auch kein akademischer Grad.
Als Juristen in dem engeren Sinn gelten in der Schweiz häufig Rechtsanwälte. Akademiker mit einem juristischen Abschluss werden nach einem einjährigen Praktikum in dem Rechtsbereich (Anwaltskanzlei, Gericht usw.) zur Anwaltsprüfung zugelassen, welche aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil besteht. Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Rechtsanwalt bezeichnen (kurz RA) und exklusiv in dem rechtsanwaltlichen Monopolbereich vor Gerichten wirken.
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